Rechtsprechung
   BVerwG, 21.09.2020 - 6 VR 1.20 (6 A 5.20)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,27923
BVerwG, 21.09.2020 - 6 VR 1.20 (6 A 5.20) (https://dejure.org/2020,27923)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.2020 - 6 VR 1.20 (6 A 5.20) (https://dejure.org/2020,27923)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 2020 - 6 VR 1.20 (6 A 5.20) (https://dejure.org/2020,27923)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,27923) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 3 S 1 GG, Art 5 GG, Art 9 GG, § 3 Abs 1 S 1 VereinsG, § 8 Abs 1 VereinsG
    Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen ein Vereinsverbot

  • Wolters Kluwer

    Vollziehbarkeit des Verbots der Vereinigung "Combat 18 Deutschland"; Vorliegen einer nationalsozialistischen Ausrichtung der Vereinigung sowie der Bereitschaft zum rücksichtslosen gewaltsamen Vorgehen; Ausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnung ; Antrag auf ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Verbot der Vereinigung "Combat 18 Deutschland" bleibt vollziehbar

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Verbot der Vereinigung "Combat 18 Deutschland" bleibt vollziehbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Combat 18 Deutschland - und das vollziehbere Vereinsverbot

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Combat 18": Verbot bleibt vollziehbar

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vorerst Verbot von Combat 18 Deutschland

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 308
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12

    Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2020 - 6 VR 1.20
    Nur diese ausdrücklich normierten Gründe rechtfertigen das Verbot als weitestgehenden Eingriff in die Grundrechte einer Vereinigung; sie sind in der Auslegung nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit insbesondere durch Beschränkung auf die Erforderlichkeit eines Verbots eng auszulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u.a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 104).

    Das Schutzgut der verfassungsmäßigen Ordnung umfasst die elementaren Grundsätze der Verfassung, namentlich die Menschenwürde und die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u.a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 107; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2012 - 6 A 6.11 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 59 Rn. 13 jeweils m.w.N.).

    Sie muss ihre Ziele nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen; auch kommt es für die Beurteilung dieses Merkmals nicht auf die Erfolgsaussichten des Handelns der Vereinigung und dessen räumliche Reichweite an (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 2012 - 6 A 6.11 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 59 Rn. 14 und vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62 Rn. 35; BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u.a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 109).

    Nicht ausreichend für die Annahme eines kämpferisch-aggressiven Handelns ist mit Blick auf die Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG und das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, dass sich die Vereinigung kritisch oder ablehnend gegen die verfassungsmäßige Ordnung wendet oder für eine andere Ordnung eintritt bzw. verfassungsfeindliche Ideen oder bestimmte politische Anschauungen verbreitet (vgl. zu Vorstehenden: BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u.a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 108 f.).

    Zur Feststellung dessen darf sich das Vereinsverbot auch auf Äußerungen und Verhaltensweisen von Mitgliedern der Vereinigung stützen, die erkennbar in einer Verbindung mit dem Verein handeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u.a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 149).

    Weder beruht das Verbot auf dem Verhalten nur vereinzelter Mitglieder, dem je für sich entgegengetreten werden könnte, noch erschöpft es sich in einer bestimmten Tätigkeit, die für sich hätte unterbunden werden können, ohne den Verein sonst einzuschränken (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u.a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 158).

  • BVerwG, 19.12.2012 - 6 A 6.11

    Vereinsverbot; Verbotsgrund; gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet;

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2020 - 6 VR 1.20
    Das Schutzgut der verfassungsmäßigen Ordnung umfasst die elementaren Grundsätze der Verfassung, namentlich die Menschenwürde und die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u.a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 107; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2012 - 6 A 6.11 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 59 Rn. 13 jeweils m.w.N.).

    Sie muss ihre Ziele nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen; auch kommt es für die Beurteilung dieses Merkmals nicht auf die Erfolgsaussichten des Handelns der Vereinigung und dessen räumliche Reichweite an (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 2012 - 6 A 6.11 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 59 Rn. 14 und vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62 Rn. 35; BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u.a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 109).

    Das ist namentlich bei einer Vereinigung der Fall, die sich zur ehemaligen Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei und zu deren maßgeblichen Funktionsträgern bekennt, die demokratische Staatsform verächtlich macht, eine mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG unvereinbare Rassenlehre propagiert und eine entsprechende Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung anstrebt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2012 - 6 A 6.11 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 59 Rn. 13; Beschluss vom 21. April 1995 - 1 VR 9.94 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 21 S. 42).

    Eine Zurechnung ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn ein solcher Text inhaltlich auf einer Linie mit anderen Beiträgen liegt, die der Vereinigung eindeutig zugeordnet werden können (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2012 - 6 A 6.11 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 59 Rn. 17 f.).

  • BVerwG, 21.04.1995 - 1 VR 9.94

    Wiking-Jugend - Art. 9 Abs. 2 GG

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2020 - 6 VR 1.20
    Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung entfiele, wenn die von der Antragstellerin erhobene Klage gegen die Verbotsverfügung voraussichtlich Erfolg hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. April 1995 - 1 VR 9.94 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 21 S. 41).

    Das ist namentlich bei einer Vereinigung der Fall, die sich zur ehemaligen Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei und zu deren maßgeblichen Funktionsträgern bekennt, die demokratische Staatsform verächtlich macht, eine mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG unvereinbare Rassenlehre propagiert und eine entsprechende Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung anstrebt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2012 - 6 A 6.11 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 59 Rn. 13; Beschluss vom 21. April 1995 - 1 VR 9.94 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 21 S. 42).

  • BVerwG, 11.08.2009 - 6 VR 2.09

    Vereinsverbot, verfassungsmäßige Ordnung, Wesensverwandtschaft mit dem

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2020 - 6 VR 1.20
    Sie rechtfertigen auch die Annahme der besonderen Dringlichkeit der Vollziehung der Verfügung (vgl. zu dieser Abwägung auch: BVerwG, Beschluss vom 11. August 2009 - 6 VR 2.09 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 51 Rn. 43 m.w.N.).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09

    Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2020 - 6 VR 1.20
    Der Gebrauch der Zahlenfolge 18 ist in rechtsextremistischen Kreisen eine geläufige Verschlüsselung für die Buchstaben AH (= Adolf Hitler), die an erster und achter Stelle des Alphabets stehen (BGH, Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09 - BGHSt 54, 61 Rn. 15).
  • BVerwG, 14.05.2014 - 6 A 3.13

    Vereinsverbot; Klagebefugnis; Zuständigkeit; Anhörung; Vereinsbegriff; religiöser

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2020 - 6 VR 1.20
    Sie muss ihre Ziele nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen; auch kommt es für die Beurteilung dieses Merkmals nicht auf die Erfolgsaussichten des Handelns der Vereinigung und dessen räumliche Reichweite an (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 2012 - 6 A 6.11 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 59 Rn. 14 und vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62 Rn. 35; BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u.a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 109).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 6 B 40.12

    Vereinsverbot; Hells Angels; Anhörung; Recht auf informationelle

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2020 - 6 VR 1.20
    Das Bestreben, der Verbotsverfügung auf diese Weise größtmögliche Wirksamkeit zu geben, rechtfertigt danach ein Absehen von der Anhörung (s. auch BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 6 B 40.12 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 60 Rn. 23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2021 - 6 A 5.20

    Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuungseinrichtungen

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2020 - 6 VR 1.20
    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (GA) dieses Verfahrens und des anhängigen Klageverfahrens (BVerwG 6 A 5.20 ) sowie der von der Antragsgegnerin vorgelegten Verwaltungsvorgänge (VV) verwiesen.
  • BVerwG, 25.08.2008 - 6 VR 2.08

    Strafgesetzwidrigkeit einer Vereinigung bei Annahme eines der Vereinigung

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2020 - 6 VR 1.20
    Es genügt, dass die Behörde unter diesen Gesichtspunkten eine sofortige Entscheidung für notwendig halten durfte (vgl. auch zum Folgenden: BVerwG, Beschluss vom 25. August 2008 - 6 VR 2.08 - juris Rn. 8).
  • BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 21/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen

    Andererseits kann aber von der Geeignetheit - unter Berücksichtigung dieser Grundsätze - dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn der Anbieter bezweckt, tragende Verfassungsgrundsätze zu beseitigen, weil von ihm Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehen (vgl zum Begriff § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst c BVerfSchG; näher hierzu BVerwG vom 21.7.2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 RdNr 59 f; vgl auch BVerfG vom 24.5.2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63, 81 - juris RdNr 69; enger der Maßstab für ein Vereinsverbot nach Art. 9 Abs. 2 GG, vgl zuletzt nur BVerwG vom 21.9.2020 - 6 VR 1.20 - juris RdNr 16 mwN; vgl zu den Schutzgütern der freiheitlichen demokratischen Grundordnung insoweit § 4 Abs. 2 BVerfSchG) .
  • BVerwG, 21.08.2023 - 6 A 3.21

    Vereinsrechtliches Verbot von Ansaar International e. V. bestätigt

    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts kann die zuständige Behörde vor Erlass eines Vereinsverbots nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG von einer Anhörung der Betroffenen absehen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass sonst aufgrund des mit der Anhörung verbundenen "Ankündigungseffekts" Beweismittel und Vermögenswerte beiseite geschafft und dem behördlichen Zugriff entzogen werden (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u. a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 161; BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2016 - 1 A 2.15 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 69, vom 26. Januar 2022 - 6 A 7.19 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 77 Rn. 36 und vom 14. Dezember 2022 - 6 A 6.21 - DVBl. 2023, 598 Rn. 20; Beschlüsse vom 25. August 2008 - 6 VR 2.08 - juris Rn. 8 und vom 21. September 2020 - 6 VR 1.20 - juris Rn. 11 f.).
  • BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 27/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen

    Andererseits kann aber von der Geeignetheit - unter Berücksichtigung dieser Grundsätze - dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn der Anbieter bezweckt, tragende Verfassungsgrundsätze zu beseitigen, weil von ihm Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehen (vgl zum Begriff § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst c BVerfSchG; näher hierzu BVerwG vom 21.7.2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 RdNr 59 f; vgl auch BVerfG vom 24.5.2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63, 81 - juris RdNr 69; enger der Maßstab für ein Vereinsverbot nach Art. 9 Abs. 2 GG, vgl zuletzt nur BVerwG vom 21.9.2020 - 6 VR 1.20 - juris RdNr 16 mwN; vgl zu den Schutzgütern der freiheitlichen demokratischen Grundordnung insoweit § 4 Abs. 2 BVerfSchG) .
  • BVerwG, 26.01.2022 - 6 A 7.19

    Vereinsrechtliches Verbot von Teilorganisationen der PKK bestätigt

    Im Fall der Vereinsverbote ist es demgemäß sowohl einfachgesetzlich als auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, von einer Anhörung abzusehen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass sonst aufgrund des mit der Anhörung verbundenen "Ankündigungseffekts" Beweismittel und Vermögenswerte beiseitegeschafft und dem behördlichen Zugriff entzogen werden (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u.a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 161; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2016 - 1 A 2.15 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 69 m.w.N.; Beschlüsse vom 25. August 2008 - 6 VR 2.08 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 47 und vom 21. September 2020 - 6 VR 1.20 - juris Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 09.06.2022 - 6 VR 2.21

    Erfolgloser Eilantrag gegen Vollziehung des Verbots der Ersatzorganisation einer

    Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung entfiele, wenn die vom Antragsteller erhobene Klage gegen die Verbotsverfügung voraussichtlich Erfolg hätte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. April 1995 - 1 VR 9.94 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 21 S. 41 und vom 21. September 2020 - 6 VR 1.20 - juris Rn. 10).

    Im Fall eines Vereinsverbots ist es demgemäß sowohl einfachgesetzlich als auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, von einer Anhörung abzusehen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass sonst aufgrund des mit der Anhörung verbundenen "Ankündigungseffekts" Beweismittel und Vermögenswerte beiseitegeschafft und dem behördlichen Zugriff entzogen werden (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u. a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 161; BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2016 - 1 A 2.15 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 69 Rn. 34 und vom 26. Januar 2022 - 6 A 7.19 - juris Rn. 36; Beschluss vom 21. September 2020 - 6 VR 1.20 - juris Rn. 11 f.).

  • BVerwG, 14.12.2022 - 6 A 6.21

    Verbot des Vereins "Deutsche Libanesische Familie e.V." bestätigt

    Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass eine Verbotsbehörde vor Erlass eines Vereinsverbots von einer Anhörung nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG absehen kann, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass sonst aufgrund des mit der Anhörung verbundenen "Ankündigungseffekts" Beweismittel und Vermögenswerte beiseitegeschafft und dem behördlichen Zugriff entzogen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u. a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 161; BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2016 - 1 A 2.15 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 69 Rn. 34 und vom 26. Januar 2022 - 6 A 7.19 - juris Rn. 36; Beschluss vom 21. September 2020 - 6 VR 1.20 - juris Rn. 11 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2023 - 5 B 167/23

    "Dritter Weg" muss Reichsflagge in Hilchenbach vorläufig nicht entfernen

    Die Umstände, aus denen sich ein derartiger Aufruf zu Einschüchterung, Diskriminierung und Gewalt ergeben kann, dürften zur Begründung einer Gefahr für die öffentliche Ordnung in Fällen des Zeigens der Reichsflagge, vgl. zu ihrer Symbolik BVerwG, Beschluss vom 21. September 2020 - 6 VR 1.20 u.a. - juris, Rn. 22, deutlicher hervortreten müssen als beim Zeigen der Reichskriegsflagge, weil dieser bereits ein militärischer Charakter zukommt.
  • BVerwG, 07.07.2023 - 6 A 2.21

    Vereinsrechtliches Verbot der Vereinigung Somalisches Komitee Information und

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts kann die zuständige Behörde vor Erlass eines Vereinsverbots nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG von einer Anhörung der Betroffenen absehen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass sonst aufgrund des mit der Anhörung verbundenen "Ankündigungseffekts" Beweismittel und Vermögenswerte beiseite geschafft und dem behördlichen Zugriff entzogen werden (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u. a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 161; BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2016 - 1 A 2.15 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 69, vom 26. Januar 2022 - 6 A 7.19 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 77 Rn. 36 und vom 14. Dezember 2022 - 6 A 6.21 - DVBl. 2023, 598 Rn. 20; Beschlüsse vom 25. August 2008 - 6 VR 2.08 - juris Rn. 8 und vom 21. September 2020 - 6 VR 1.20 - juris Rn. 11 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2023 - 3 P 85/23

    Behandlung einer Beschwerde gegen eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine zum Verbot führende verfassungsfeindliche Zielrichtung zu bejahen ist, wenn eine Vereinigung in Programm, Vorstellungswelt und Gesamtstil eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweist (BVerwG, Beschluss vom 21. September 2020 - 6 VR 1/20 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 07.07.2023 - 6 A 4.21

    Vereinsrechtliches Verbot der Vereinigung WWR-Help. WorldWide Resistance-Help

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts kann die zuständige Behörde vor Erlass eines Vereinsverbots nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG von einer Anhörung der Betroffenen absehen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass sonst aufgrund des mit der Anhörung verbundenen "Ankündigungseffekts" Beweismittel und Vermögenswerte beiseite geschafft und dem behördlichen Zugriff entzogen werden (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u. a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 161; BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2016 - 1 A 2.15 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 69, vom 26. Januar 2022 - 6 A 7.19 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 77 Rn. 36 und vom 14. Dezember 2022 - 6 A 6.21 - DVBl. 2023, 598 Rn. 20; Beschlüsse vom 25. August 2008 - 6 VR 2.08 - juris Rn. 8 und vom 21. September 2020 - 6 VR 1.20 - juris Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 21.01.2022 - 6 B 1.22

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Beschwerde; Klage

  • OVG Bremen, 15.11.2022 - 1 D 87/22

    Verbot eines Vereins, der die Hizb Allah unterstützt - Anhörung; Hisbollah; Hizb

  • VG Gelsenkirchen, 16.06.2023 - 14 K 4640/21

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Trauermarsch, Versammlung, Aufzug,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht